Auf der Feier Ihres besten Freundes haben Sie Wein auf dem Teppich verschüttet? Ihr Sohn hat mit dem Fußball das Fenster des Nachbarn zerstört? In Eile überqueren Sie die Strasse bei rot und es ensteht ein Auffahrunfall? All dies sind Fälle für die private Haftpflichtversicherung. Haben Sie eine guten Tarif, kommt Ihr Versicherer in der Regel für all diese Schäden auf.
Wenn Sie in so einem Fall keine Privathaftpflichtversicherung haben, entstehen schnell hohe Schadensersatzansprüche und Behandlungskosten, die Sie vollständig alleine tragen müssen. Ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz kann Sie das sogar in den finanziellen Ruin treiben. „Eine Privathaftpflichtversicherung gehört daher zu den existenziellen Versicherungen – alle sollten eine haben“, resümiert Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).
In diesem Ratgeber helfen wir Ihnen, die optimale Haftpflichtversicherung zu finden.
Die Privathaftpflichtversicherung ist anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig. Sie versichert Sie im Fall von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Wenn Sie einem anderen Menschen versehentlich einen Schaden zufügen, sprechen Versicherungen von Personenschäden. Diese können durch Unfälle entstehen, zum Beispiel wenn der Postbote auf dem schneebedeckten Gehweg vor Ihrem Haus hinfällt und sich verletzt. Solche Unfälle können zu Schadensersatzansprüchen beispielsweise durch hohe Behandlungskosten führen. Im schlimmsten Fall müssen Sie sogar Schmerzensgeld zahlen.
Als Sachschäden bezeichnen die Versicherungsunternehmen Beschädigungen von Gegenständen. Derartige Schäden kommen zum Beispiel zustande, wenn ein Kind einen Fußball durch das Nachbarfenster schießt und dieses zerbricht.
Vermögensschäden sind hingegen weder Beschädigungen irgendwelcher Gegenstände noch Verletzungen von Personen. Hierunter begreifen Versicherungen Situationen, in denen jemand durch das Verhalten Dritter einen finanziellen Schaden erleidet. Wenn z.B. ein Kind grundlos die Feuerwehr alarmiert, müssen die Erziehungsberechtigten für den verursachten Vermögensschaden aufkommen. Die Kosten für den Fehlalarm müssen sie dann tragen. Häufig sind solche echten Vermögensschäden mit einer guten Privathaftpflicht gedeckt.
Alles in allem kommt die private Haftpflichtversicherung also für von Ihnen verursachte Schäden an Dritten, deren Eigentum oder Vermögen auf – vorausgesetzt der Schaden ist versehentlich entstanden. Mutwillig verursachte Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung nicht.
Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Denn unbeabsichtigt können immer Schäden entstehen, die Sie ohne Versicherungsschutz sehr schnell sehr teuer zu stehen kommen.
Für Familien, Verheiratete oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft reicht in der Regel eine Haftpflichtpolice. Kinder in erster Ausbildung brauchen ebenfalls keine eigene Versicherung, sondern sind über ihre Eltern mitversichert.
Eine der wichtigsten Regeln beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist folgende: Sparen Sie nicht an der Deckungssumme Im Versicherungsfall entscheidet die Deckungssumme darüber, ob der Schaden aus finanzieller Sicht problemlos beglichen werden kann.
Wir raten Ihnen zu einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
Gute Privathaftpflichtversicherungen müssen unterdessen nicht teuer sein. Umfassender Schutz für die ganze Familie ist schon für 60 Euro pro Jahr zu haben.
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