Die Privathaftpflichtversicherung ist anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig. Sie versichert Sie im Fall von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Wenn Sie einem anderen Menschen versehentlich einen Schaden zufügen, sprechen Versicherungen von Personenschäden. Diese können durch Unfälle entstehen, zum Beispiel wenn der Postbote auf dem schneebedeckten Gehweg vor Ihrem Haus hinfällt und sich verletzt. Solche Unfälle können zu Schadensersatzansprüchen beispielsweise durch hohe Behandlungskosten führen. Im schlimmsten Fall müssen Sie sogar Schmerzensgeld zahlen.
Als Sachschäden bezeichnen die Versicherungsunternehmen Beschädigungen von Gegenständen. Derartige Schäden kommen zum Beispiel zustande, wenn ein Kind einen Fußball durch das Nachbarfenster schießt und dieses zerbricht.
Vermögensschäden sind hingegen weder Beschädigungen irgendwelcher Gegenstände noch Verletzungen von Personen. Hierunter begreifen Versicherungen Situationen, in denen jemand durch das Verhalten Dritter einen finanziellen Schaden erleidet. Wenn z.B. ein Kind grundlos die Feuerwehr alarmiert, müssen die Erziehungsberechtigten für den verursachten Vermögensschaden aufkommen. Die Kosten für den Fehlalarm müssen sie dann tragen. Häufig sind solche echten Vermögensschäden mit einer guten Privathaftpflicht gedeckt.
Alles in allem kommt die private Haftpflichtversicherung also für von Ihnen verursachte Schäden an Dritten, deren Eigentum oder Vermögen auf – vorausgesetzt der Schaden ist versehentlich entstanden. Mutwillig verursachte Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung nicht.
Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Denn unbeabsichtigt können immer Schäden entstehen, die Sie ohne Versicherungsschutz sehr schnell sehr teuer zu stehen kommen.